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TaskÜbung 1

Übung 1

In welchem Verhältnis stehen Datensicherheit und DatenschutzUnter Datenschutz werden technische und organisatorische Maßnahmen gegen den Missbrauch von personenbezogenen Daten verstanden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn solche Daten unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Geregelt ist der Datenschutz in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz und in den entsprechenden Gesetzen auf Ebene der Bundesländer, z. B. im  Landesdatenschutzgesetz des Landes Berlin. Weiterlesen zueinander?

Bei beiden Konzepten geht es darum, durch gezielte Maßnahmen den Schutz von Daten zu gewährleisten. Die Datensicherheit strebt generell die Sicherheit aller Daten an, während der Datenschutz besonders den Schutz personenbezogener DatenPersonenbezogene Daten sind: 'alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;...' [EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 1 (2016), BDSG §46 Abs. 1 (2018) und BlnDSG §31 (2020)]. Weiterlesen in den Fokus nimmt. Der Datenschutz greift damit weiter, denn hier geht es nicht nur um eine sichere Speicherung, sondern auch um den Schutz vor unbefugter Nutzung, Verarbeitung und Weitergabe. Das Ziel des Datenschutzes ist es, das Recht auf die informationelle Selbstbestimmung zu wahren, demgegenüber geht es bei der Datensicherheit um den Schutz vor Datenverlust und unbefugten Zugriff.

Schlagworte

Datensicherheit