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A
Anonymisierung

Laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG § 3, Abs. 6 in der bis 24.05.2018 gültigen Fassung) versteht man unter Anonymisierung alle Maßnahmen der Veränderung personenbezogener Daten derart, "dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr oder nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person zugeordnet werden können." Anonymisierte Daten sind demnach Daten, die keinen Rückschluss (mehr) auf die betroffene Person geben. Sie unterliegen damit nicht dem Datenschutz bzw. der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Archivierung

...

B
Backup

Der Begriff Backup bedeutet Datensicherung beziehungsweise Dattenrettung und bezeichnet das Kopieren von Daten als Vorsorge für den Fall, dass es durch einen Schaden z. B. an der Festplatte oder versehentlichem Löschens zu Datenverlusten kommt. Mit einem Backup können die Daten wiederhergestellt werden. Dafür wird der Datensatz auf einem anderem Datenträger zusätzlich gesichert (Sicherungskopie) und offline oder online abgelegt.

Besondere Kategorien personenbezogener Daten

Einen eigenen Teilbereich innerhalb der personenbezogenen Daten bilden die sog. besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Definition geht auf den  EU-DSGVO Artikel 9 Abs. 1, 2016 zurück, der besagt, dass es sich hierbei um Angaben über:

  • rassische und ethische Herkunft (z. B. Hautfarbe)
  • politische Meinungen (z. B. Mitgliedschaft in einer politischen Partei)
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen (z. B. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft)
  • Gewerkschaftszugehörigkeit (z. B. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft)
  • Gesundheit (z. B. Krankheit)
  • Sexualleben und sexueller Orientierung (z. B. Besuch entsprechender Lokale)

der Betroffenen handelt. Hierunter fallen auch genetische und biometrische Daten (z. B. Fingerabdruck) zur Identifizierung einer natürlichen Person. Laut Datenschutz-Grundverordnung gelten diese Angaben als „sensibel“, weil ihre Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung erhebliche Risiken für die Betroffenen mit sich bringen kann. Sie unterliegen daher besonderen Pflichten und Verarbeitungsbedingungen. Grundsätzlich gilt, dass zur Verarbeitung personenbezogener Daten das Einverständnis der betroffenen Personen einzuholen ist. Ausnahmen gelten, wenn die Daten von der betroffenen Person selbst öffentlich gemacht wurden oder ein erhebliches öffentliches Interesse besteht [EU-DSGVO Artikel 9 Abs. 2, 2016].

! Gerade in ethnografischen Forschungsvorhaben entstehen regelmäßig personenbezogene Daten, die laut Datenschutz-Grundverordnung in hohem Maße als sensibel gelten.

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D
Data Sharing

...folgt

Dateibenennung

Der Dateiname identifiziert in Verbindung mit dem zur Datei führenden Verzeichnispfad eine Datei eindeutig. Er besteht aus der eigentlichen Benennung und der Erweiterung oder Endung. Die Erweiterung gibt Hinweise auf die Dateiart (Text, Bild, Video) und den Typ (.docx für Worddatei, .mp4 für Videodateien oder .png für Bilddateien) und bestimmt auch, in welchem Programm die Datei standardmäßig geöffnet wird.

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Dateiendung

Die Dateiendung gibt an, um welche Art von Datei es sich handelt (Dokument, Bild, Video, etc.) und in welchem Format sie gespeichert ist. Die Dateiendung bestimmt auch, mit welchem Programm die Datei standardmäßig geöffnet wird. Sie sollte unbedingt dem tatsächlichen Dateityp entsprechen und nicht geändert werden.

TypEndung
Word-Dokument.doc, .docx, .odt, .ott, …
Excel-Tabelle.xls, .xlsx, .ods, .ots, …
Powerpoint-Präsentation.ppt, .pptx, .odp, .otp, …
PDF-Dokument.pdf
Reine Textdatei.txt
Bild.jpg, .jpeg, .png, .gif, .bmp, …
Video.mp4, .mkv, .webm, .avi, .wmv, .3gp, …
Audio.mp3, .wma, .aac, .flac, …
Webseite.htm, .html, .xhtml
E-Mail.eml

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Dateierweiterung

Die Dateiendung gibt an, um welche Art von Datei es sich handelt (Dokument, Bild, Video, etc.) und in welchem Format sie gespeichert ist. Die Dateiendung bestimmt auch, mit welchem Programm die Datei standardmäßig geöffnet wird. Sie sollte unbedingt dem tatsächlichen Dateityp entsprechen und nicht geändert werden.

TypEndung
Word-Dokument.doc, .docx, .odt, .ott, …
Excel-Tabelle.xls, .xlsx, .ods, .ots, …
Powerpoint-Präsentation.ppt, .pptx, .odp, .otp, …
PDF-Dokument.pdf
Reine Textdatei.txt
Bild.jpg, .jpeg, .png, .gif, .bmp, …
Video.mp4, .mkv, .webm, .avi, .wmv, .3gp, …
Audio.mp3, .wma, .aac, .flac, …
Webseite.htm, .html, .xhtml
E-Mail.eml

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Dateiformat

Die Begriffe Dateitypen und Dateiformate werden meist synonym verwendet. Es wird zwischen proprietären und offenen Dateiformaten unterschieden. Für proprietäre Formate braucht man meist eine kostenpflichtige Software, da diese von anderen Programmen nicht zu öffnen oder zu lesen sind, wie etwa Powerpoint für .ppt- oder Photoshop für .psd-Dateien. Offene Formate wie .rft oder .png dagegen basieren auf Standards und können von vielen Programmen geöffnet werden.

Zu archivierende Forschungsdaten sollten in folgenden Formaten bereitgestellt werden (vgl. Biernacka et. al. 2020):

Dateiformate fürEmpfehlungVermeiden
BilddateienTIFF, JPEG2000, PNGGIF, JPG
TextTXT, HTML, RTF, PDF/A, DOCXDOC, PDF
TabellenCSV, TSV, SPSS portable, XLSXXLS, SPSS
Multimedia
Container: MPEG4, MKV
Codec: Theora, Dirac, FLAC
QuickTime, Flash

Eine ausführliche Übersicht alle geeigneten Datenformate und ihre Tauglichkeit und Konvertierungsempfehlungen ist unter Forschungsdaten.info aufgelistet.

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Dateiname

Der Dateiname identifiziert in Verbindung mit dem zur Datei führenden Verzeichnispfad eine Datei eindeutig. Er besteht aus der eigentlichen Benennung und der Erweiterung oder Endung. Die Erweiterung gibt Hinweise auf die Dateiart (Text, Bild, Video) und den Typ (.docx für Worddatei, .mp4 für Videodateien oder .png für Bilddateien) und bestimmt auch, in welchem Programm die Datei standardmäßig geöffnet wird.

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Dateityp

Die Begriffe Dateitypen und Dateiformate werden meist synonym verwendet. Es wird zwischen proprietären und offenen Dateiformaten unterschieden. Für proprietäre Formate braucht man meist eine kostenpflichtige Software, da diese von anderen Programmen nicht zu öffnen oder zu lesen sind, wie etwa Powerpoint für .ppt- oder Photoshop für .psd-Dateien. Offene Formate wie .rft oder .png dagegen basieren auf Standards und können von vielen Programmen geöffnet werden.

Zu archivierende Forschungsdaten sollten in folgenden Formaten bereitgestellt werden (vgl. Biernacka et. al. 2020):

Dateiformate fürEmpfehlungVermeiden
BilddateienTIFF, JPEG2000, PNGGIF, JPG
TextTXT, HTML, RTF, PDF/A, DOCXDOC, PDF
TabellenCSV, TSV, SPSS portable, XLSXXLS, SPSS
Multimedia
Container: MPEG4, MKV
Codec: Theora, Dirac, FLAC
QuickTime, Flash

Eine ausführliche Übersicht alle geeigneten Datenformate und ihre Tauglichkeit und Konvertierungsempfehlungen ist unter Forschungsdaten.info aufgelistet.

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Datenbegriff

Forschungsdaten umfassen sämtliche im wissenschaftlichen Prozess entstehenden analogen und digitalen Daten. Diese Daten werden in der Anthropologie über die zentrale Forschungsmethode der ethnographischen Feldforschung von den Ethnograph*innen im Feld selbst generiert. Sie stehen damit in Abgrenzung zu anderen Quellen und Forschungsmaterialien wie Zeitungsberichten, Statistiken oder historischen Dokumenten, weil sie nicht jenseits der eigenen Beobachtungen, Befragungen und Interaktionen der Forscher*innen mit den Forschungsteilnehmenden im Feld stehen und deshalb stets durch die subjektive Positionalität und die affektive Involviertheit der Beteiligten generiert werden. Solche Daten sind beispielsweise aufgezeichnete Interviews mitsamt der zugehörigen Transkriptionen, sowie Exzerpte, Protokolle, Notizen und Feldtagebücher, die im Besonderen durch persönliche Gedanken und körperlich-sinnliche oder emotionale Erfahrungen der*des Forschenden gekennzeichnet sind.

Datenmanagementplan (DMP)

Ein Datenmanagementplan (DMP) beschreibt und dokumentiert den Umgang mit den Forschungsdaten und Forschungsmaterialien eines Forschungsprojektswährend und nach der Projektlaufzeit. Im DMP wird festgehalten, wie die Daten und Materialien entstehen, aufbereitet, gespeichert, organisiert, veröffentlicht, archiviert und ggf. geteilt werden. Zudem werden im DMP Verantwortlichkeiten und Rechte geregelt. Als "living document" wird der DMP im Laufe des Projektes regelmäßig geprüft und bei Bedarf angepasst.

Datenschutz

Unter Datenschutz werden technische und organisatorische Maßnahmen gegen den Missbrauch von personenbezogenen Daten verstanden. Ein Missbrauch liegt vor, wenn solche Daten unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. Geregelt ist der Datenschutz in der EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), im Bundesdatenschutzgesetz und in den entsprechenden Gesetzen auf Ebene der Bundesländer, z. B. im  Landesdatenschutzgesetz des Landes Berlin.

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Datenverarbeitung (personenbezogener Daten)

Verarbeitung bezeichnet "jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;" [BlnDSG §31 (2020) und EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 2, 2016]. Die Verarbeitung bezeichnet also jegliche Form der Arbeit mit personenbezogenen Daten, von der Erhebung bis zur Löschung.

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E
Ethnografische Feldforschung

Ethnographische Feldforschung bezeichnet „die Erhebung empirischer Daten in der Lebenswelt der Untersuchten im Gegensatz zum Experiment im Labor oder dem Versenden von Fragebögen. Sie ist eine wichtige empirische Methode, die […] Grundlage der Ethnographie ist. In der Feldforschung wird die Verschränkung verschiedener Lebensbereiche sowie der soziale und kulturelle Kontext der untersuchten Aspekte menschlicher Lebensweisen berücksichtigt. […] In der Feldforschung werden verschiedene sich gegenseitig ergänzende und kontrollierende Verfahren angewandt, betont werden dabei die teilnehmende Beobachtung, aber auch andere, vorwiegend qualitative Verfahren. Die Teilnahme am Alltag ermöglicht die direkte Beobachtung sozialer Praktiken und Prozesse, dadurch können Aussagen über Verhalten vor dem Hintergrund tatsächlich beobachtbaren Verhaltens untersucht werden“ (vgl. Weischer & Diaz-Bone: 2015 S. 136).

Ethnografische Forschungsdaten

In den ethnologischen Fächern gilt es mit qualitativen Forschungsmethoden (z.B. Teilnehmende Beobachtung, Interviews, Feldforschung) i.d.R. individuelle Erfahrungen, kulturelle Praktiken und soziale Prozesse zu beschreiben, zu analysieren und zu verstehen. Forschungsdaten und -Materialien, die im Rahmen empirischer Forschungsprojekte selbst erhoben werden, entstehen stets in sozialer Interaktion, das heißt im direkten und nicht anonymisierten Austausch mit den Akteurinnen und Akteuren im gewählten Forschungsfeld. Dementsprechend sind Forschungsteilnehmende nicht als bloße „Datenlieferant:innen“ zu begreifen, sondern vielmehr als Forschungspartner:innen, soziale Akteur:innen und Expert:innen ihrer eigenen Lebenswelten zu verstehen. Gerade in der ethnografischen Forschung sind Forschende stets auf die Zusammenarbeit und situativ angepasste Zustimmung der Forschungsteilnehmenden angewiesen. Auch die Involviertheit der Forschenden ist in der qualitativen – und insbesondere in der ethnografischen Forschung oftmals größer als in anderen Forschungskontexten. Dies erfordert eine große Sensibilität im Umgang mit den rechtlichen und ethischen Fragen.

F
Forschungsdatenlebenszyklus

Das Modell des Datenlebenszyklus veranschaulicht alle Stationen, die Forschungsdaten durchlaufen können, von der Erhebung bis hin zu ihrer Nachnutzung. Die Stationen des Datenlebenszyklus können variieren, im Allgemeinen umfasst der Datenlebenszyklus aber folgende Phasen (vgl. Forschungsdaten.info): 

  • Forschungsvorhaben planen (inklusive Umgang mit den Daten im Forschungsprojekt, siehe Datenmanagementplan)
  • Erstellung/Erhebung
  • Aufbereitung und Analyse
  • Teilen und Publizieren
  • Archivierung
  • Nachnutzung. 
Forschungsdatenmanagement

.....

Forschungsdatenzentrum Qualiservice

Das Forschungsdatenzentrum Qualiservice stellt qualitative sozialwissenschaftliche Daten für die wissenschaftliche Nachnutzung zur Verfügung. Vom Rat für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften (RatSWD) 2019 akkreditiert, basiert es auf dessen Qualitätssicherungskriterien. Neben der (Nach-)Nutzung von Daten gibt es für Forschende die Möglichkeit, ihre Forschungsdaten zu teilen und zu organisieren.  Dabei steht das Team von Qualiservice beratend zur Seite. Qualiservice bekennt sich zu den DFG-Richtlinien zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis und berücksichtigt darüber hinaus die FAIR Guiding Principles for Scientific Data Management and Stewardship sowie die OECD Principles and Guidelines for Access to Research Data from Public Funding.

Mehr Informationen unter: https://www.qualiservice.org/de/

Forschungsethik in den ethnologischen Fächern

Forschungsethik befasst sich mit dem Verhältnis zwischen Forschenden, Forschungsfeld und Beforschten. Dabei wird dieses Verhältnis vor dem Hintergrund der durch die Forschung hergestellten Vulnerabilitäten und Machtasymmetrien kritisch reflektiert (vgl. Unger, Narimani und M’Bayo 2014, S.1-2). Gerade wegen der Prozesshaftigkeit und Offenheit einer ethnografischen Forschung treten forschungsethische Fragen im gesamten Forschungsprozess in verschiedener Weise auf. Sie variieren je nach Forschungskontext, bzw. Forschungsmethode. Forschungsethik hört allerdings nicht mit dem Verlassen des Feldes auf, sondern umfasst ebenfalls Fragen der Datenarchivierung sowie des Datenschutzes oder der gerechten Entlohnung der beforschten Personen. In den Fachgesellschaften der ethnologischen Fächer werden forschungsethische Fragen stets neu aufgeworfen und diskutiert (u. a. Ethikpapiere der DGSKA; Positionspapier zur Archivierung, Bereitstellung und Nachnutzung von Forschungsdaten der dgv).

Zentrale Stichworte im Zusammenhang mit Forschungsethik sind: informierte Einwilligung, Freiwilligkeit der Teilnahme, Abschätzung und Vermeidung von Gefahren und Risiken für Betroffene.

I
Informierte Einwilligung

Informierte Einwilligung (informed consent) meint die Zustimmung der Forschungsteilnehmenden zur Teilnahme an einem Forschungsvorhaben auf der Basis umfangreicher und verständlicher Informationen. Die Ausgestaltung einer informierten Einwilligung muss dabei sowohl ethische Grundsätze und datenschutzrechtliche Anforderungen gleichermaßen adressieren.

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O
Offenheit im Kontext ethnografischer Forschung

Ein zentrales Kriterium qualitativer Forschungsprozesse im Allgemeinen und ethnografischer Forschung im Besonderen ist ihre Prozesshaftigkeit und Offenheit, d.h. der Forschungsablauf wird nicht im Vorfeld festgelegt, sondern in ständiger Auseinandersetzung mit dem Forschungsfeld entwickelt (Vgl. Rieker und Seipel 2006). Zum einen liegt es darin begründet, dass sich die Zugänge zum Feld aufgrund seiner Dynamik und Konstruktion stetig ändern. Ein einheitliches, unveränderliches Bündel an Forschungsmethoden wird diesen Eigenschaften des Feldes nicht gerecht. Zum anderen zeichnet sich ethnographische Forschung auch durch die Offenheit gegenüber dem Forschungsmaterial nach der Datenerhebung aus: So sollen immer wieder neue theoretische Zugänge zum Material hergestellt werden, um dieses konstruktiv und vielschichtig interpretieren zu können.

Dabei setzt die Haltung der Offenheit voraus, dass das Forschungsvorhaben immer wieder neu an zuvor nicht vorhersehbare Entwicklungen anzupassen ist. Diese permanente Anpassung an neue bzw. veränderte Bedingungen im Rahmen ethnografischer Forschungsprozesse wird als notwendig erachtet, um die Komplexität sozialer Situationen und Prozesse angemessen erfassen und beschreiben zu können.

Open Science Movement

Mit dem Open Science Movement entsteht Anfang der 2000er Jahre der breite Konsens in der Wissenschaft, akademische Forschung für Öffentlichkeiten zugänglich zu machen und wissenschaftliche Erkenntnisse offen und transparent zu kommunizieren, um die Wissenschaft generell zu stärken und Kreativität, Innovativität und Kollaborationen zu fördern. Damit einher geht der allgemeine Anspruch an eine gute und verantwortungsvolle wissenschaftliche Praxis.

P
Personenbezogene Daten

Personenbezogene Daten sind: „alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;..." [EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 1 (2016), BDSG §46 Abs. 1 (2018) und BlnDSG §31 (2020)].

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Pseudonymisierung

Die Pseudonymisierung ist "die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, in der die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden können" [BlnDSG §31 (2020) und EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 5, 2016]. 

In medizinischen Forschungen werden die Forschungsteilnehmenden z. B. durch numerische IDs repräsentiert und in einer separaten Datei, der so genannten "Schlüsselliste", die Zuordnung zu den realen Personen gespeichert, sofern diese eingewilligt haben.

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Q
Qualitative Forschung

In den ethnologischen Fächern gilt es, mit qualitativen Forschungsmethoden (z.B. Teilnehmende Beobachtung, Interviews, Feldforschung) i.d.R. individuelle Erfahrungen, kulturelle Praktiken und soziale Prozesse zu beschreiben, zu analysieren und zu verstehen. Diese kennzeichnen sich dadurch, dass sie auf standardisierte Forschungsdesigns verzichten und sich stattdessen stets offen dem Forschungsfeld und -gegenstand anpassen. Forschende begeben sich unter Beforschte und pflegen einen transparenten Austausch. Dementsprechend sind Forschungsteilnehmende nicht als bloße „Datenlieferant:innen“, sondern vielmehr als Forschungspartner:innen, soziale Akteur:innen, Protagonist:innen und Expert:innen ihrer eigenen Lebenswelten zu begreifen. Das Ziel dabei ist, durch aktive Teilnahme das Denken und Handeln der Menschen aus dem Feld zu verstehen und nachvollziehbar zu machen. Entsprechend sind Forschende ganz besonders auf die Kooperation und Zustimmung der Forschungsteilnehmenden angewiesen, um an deren Praktiken teilhaben zu können (vgl. Weischer & Diaz-Bone: 2015, S. 329-330).

Mehr unter: https://www.euroethno.hu-berlin.de/de/institut/fach/fragen-antworten

S
Sensible Daten

Einen eigenen Teilbereich innerhalb der personenbezogenen Daten bilden die sog. besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Definition geht auf den  EU-DSGVO Artikel 9 Abs. 1, 2016 zurück, der besagt, dass es sich hierbei um Angaben über:

  • rassische und ethische Herkunft (z.B. Hautfarbe)
  • politische Meinungen (z.B. Mitgliedschaft in einer politischen Partei)
  • religiöse oder weltanschauliche Überzeugungen (z.B. Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft)
  • Gewerkschaftszugehörigkeit (z.B. Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft)
  • Gesundheit (z.B. Krankheit)
  • Sexualleben und sexueller Orientierung (z.B. Besuch entsprechender Lokale)

der Betroffenen handelt. Hierunter fallen auch genetische und biometrische Daten (z.B. Fingerabdruck) zur Identifizierung einer natürlichen Person. Laut Datenschutz-Grundverordnung gelten diese Angaben als „sensibel“, weil ihre Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung erhebliche Risiken für die Betroffenen mit sich bringen kann. Sie unterliegen daher besonderen Pflichten und Verarbeitungsbedingungen. Grundsätzlich gilt, dass zur Verarbeitung personenbezogener Daten das Einverständnis [Link Informierte Einwilligung] der betroffenen Personen einzuholen ist. Ausnahmen gelten, wenn die Daten von der betroffenen Person selbst öffentlich gemacht wurden oder ein erhebliches öffentliches Interesse besteht [EU-DSGVO Artikel 9 Abs. 2, 2016].

! Gerade in ethnografischen Forschungsvorhaben entstehen regelmäßig personenbezogene Daten, die laut Datenschutz-Grundverordnung in hohem Maße als sensibel gelten.

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V
Verarbeitung personenbezogener Daten

Der Begriff der "Verarbeitung" ist definiert als "jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;" [BlnDSG §31 (2020) und EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 2, 2016]. Die Verarbeitung bezeichnet also jegliche Form der Arbeit mit personenbezogenen Daten, von der Erhebung bis zur Löschung.

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Versionierung

Bei jeder Bearbeitung einer Datei wird eine neue Version erstellt. Notiert man im Dateinamen die Veränderung mit einer laufenden Nummer, spricht man von Versionierungen. Versionierungen sind wichtig, um Änderungen, Arbeits- und Denkprozesse nachzuvollziehen.
z. B. 1. Version einer Datei 2022-08-19_FDM-DPM_v01-1

Z
Zweckbindung

Die Verarbeitung personenbezogener Daten darf nur zu festgelegten und eindeutigen Zwecken erfolgen. Diese sollten möglichst schon vor der Erhebung so präzise wie möglich bestimmt werden und im Forschungsvorhaben und - wenn möglich - in einer Einwillungserklärung hinterlegt werden. Weitere Verarbeitungsschritte sind an diesen Zweck gebunden. Ändern oder erweitern sich Zwecke während des Forschungsvorhabens, wenn sich z. B. bei der Analyse der Forschungsdaten neue Fragestellungen ergeben, muss ggf. erneut eine Einwilligung der betroffenen Personen eingeholt werden. Die Daten sind zu löschen, sobald der Zweck erreicht ist.

An den Zweck anknüpfend dürfen personenbezogene Daten dürfen nicht länger als es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist, in einer Form gespeichert werden, die die Identifizierung der betroffenen Personen ermöglicht.

Der Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten muss dem Zweck angemessen sein, das bedeutet, so wenig personenbezogene Daten wie nötig und möglich zu erheben und zu verarbeiten (vgl. § 32 BlnDSG 2018).

Zwei-Faktor-Authentisierung

....