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Section: Archivierung

: Archivierung

Im Sinne der Open Science und der von der Deutschen Forschungsgemeinschaft empfohlenen „guten wissenschaftlichen Praxis“ werden Daten als öffentliches Gut angesehen, das durch so wenig Restriktionen wie möglich für interessierte Öffentlichkeiten zugänglich und dadurch transparent gemacht werden sollte, ohne dabei intellektuelles Eigentum zu verletzen (vgl. Artikel Einführung). Die Archivierung von Forschungsdaten geht in der Regel mit ihrer Nachnutzung einher (vgl. Artikel Nachnutzung), in Kombination bilden beide Prozesse Bestandteile des Data Sharings. In diesem Artikel geht es ausschließlich um das Zurverfügungstellen von Daten in institutionalisierten Archiven oder Repositorien, d. h. nicht um die individuelle Archivierung und Aufbewahrung von Daten und Material der Forschenden in digitalen oder analogen Orten.