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Anonymisierung und Pseudonymisierung sind Prozesse, die als Voraussetzung und Maßnahme des Data Sharing...folgt Weiterlesen gelten. In der Sozial- und Kulturanthropologie werden in der Regel personenbezogenePersonenbezogene Daten sind: 'alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser Person sind, identifiziert werden kann;...' [EU-DSGVO Artikel 4 Nr. 1 (2016), BDSG §46 Abs. 1 (2018) und BlnDSG §31 (2020)]. Weiterlesen und sensible DatenEinen eigenen Teilbereich innerhalb der personenbezogenen Daten bilden die sog. besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Ihre Definition geht auf den EU-DSGVO Artikel 9 Abs. 1, 2016 zurück, der besagt, dass es sich hierbei um Angaben über: Weiterlesen erhoben, die im Sinne der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGV) geschützt werden müssen. Durch Anonymisierung oder Pseudonymisierung werden persönliche Daten entpersonalisiert, was ihre Weiterverarbeitung in Form einer Archivierung... Weiterlesen und Nachnutzung... Weiterlesen erst rechtmäßig macht.
Für Sozial- und Kulturanthropolog*innen stellen die rechtlichen Erfordernisse der Datenschutzgrundverordnung (vgl. Artikel Datenschutz) einerseits und die Wahrung von Präzision, Authentizität und Forschungsfreiheit andererseits ein Dilemma dar: Werden Daten erst durch soziale Beziehungen und in Wechselwirkung der Persönlichkeit von Forschenden und Teilnehmenden gewonnen (vgl. Artikel Einführung), kann die Entpersonalisierung – in Form von Anonymisierung oder Pseudonymisierung – zu einer Verfremdung von oftmals relevanten Informationen führen. Erkenntnisgewinn und Argumentationsstruktur einer Forschung werden dadurch mitunter unverständlich. Dieses Spannungsverhältnis zwischen einer dichten und transparenten Darlegung der Forschungsabläufe und -erkenntnisse und dem gleichzeitig erforderlichen Schutz der Teilnehmenden und ihrer Persönlichkeitsrechte erfordert forschungskontextuelle und situationsbezogene Lösungen.
